Dienstag, 20. November 2018

Musik zu meinem Lernvideo

ein Video mit Musik zu untermalen gilt bereits als Bearbeitung der Musik
auf https://archive.org/details/audio?and%5B%5D=photophob&sin= zum Beispiel kann man Musik finden, die diese Bearbeitung erlaubt

Wikipedia zitieren

Funkiton 'Artikel zitieren' auf der linken Seite

Embedding

IMG_0520 werden Kopf- und Fußzeile ausgewählt, werden die Verweise mitgeliefert

Slideshare - da hat schon mal jemand eine Präsentation gemacht


https://www.slideshare.net/search/slideshow?searchfrom=header&q=Modalverben

nach den Themen kann gesucht werden, anbei ein beliebiges Beispiel


Google Maps - nur via embedding veröffentlichen!

Montag, 19. November 2018

Lippenbekenntnisse und Supplierstunden

Im Laufe meines Studiums begegnete ich einer wahren Flut von Dingen die wichtig sind. Dinge die unbedingt mal im Unterricht gemacht werden müssen. Dinge, von denen wir uns einig sind, dass sie wiederholt behandelt werden müssen, damit die SchülerInnen diese verinnerlichen. Solche Dinge sind gesundheitsförderliche Maßnhamen (Kinder, rauchts nicht, saufts nicht und essts viel Gemüse), soziale Aspekte (Kinder, lassts alle mitspielen und sekkierts niemanden wegen einer körperlichen, ethnischen, religiösen, sexuellen oder anderen 'Besonderheit'), kritisches Denken (jetzt hinterfragts das mal und schreibts mir dann hin was ich lesen mag), Gewaltprävention (weil den Sitznachbarn haun ist schlecht), Bewusstmachung von selbst presigegebenen Infromationen und wer diese sehen kann (sieht ja jeder, dass du da nackert bist), Selbstadarstellung im virtuellen Raum (und was wenn das mal dein Arbeitgeber sieht), Psychohygiene, Körperbilder (a weng blaht darf ma schon sein), Work-Life-Balance, Lernstrategien, adäquate Quellenangaben und auch Urheberrecht und das sind nur die ersten, die mir eingefallen sind.

Foto: "Cheshire Cat - Alice in Wonderland Pencil Drawing" Onlypencil. 
https://www.flickr.com/photos/onlypencil/3768745143/

In den Seminaren sind wir uns immer ganz einig, ja das ist wichtig und das muss mal gemacht werden. Am besten Fächerübergreifend! Und am allerbesten abgesprochen, damit nicht alle in ihren isolierten Fächern das selbe machen. Aber wann soll man denn Unterrichtszeit auf solche Grobziele verschwenden, wenn man doch in seiner Jahresplanung voranschreiten muss und wer wagt es, bei so wichtigen Themen von 'Unterrichtszeit verschwenden' zu sprechen! Also machen wir das alle mal im Unterricht, irgendwann, irgendwie so, das ist wichtig, das kommt immer wieder mal...

... oder eben doch nie oder nicht suffizient. Eine mögliche Lösung könnte das Nutzen von Fehlzeiten der KollegInnen, die Supplierstunden, sein. Schön wäre es, Unterrichtsplanungen zum Thema Urheberrecht zu entwickeln, die in 50 Minuten Supplierunterricht ohne große Vorbereitung durch die am Morgen mit der Stunde beglückten Lehrperson durchgefürht werden könnten.
Meinen in Klammer angeführten Anmerkungen zu den Bereichen oben lassen wohl schon vermuten, wie ich mir einen solchen Unterricht vorstelle: nämlich nicht so, wie in den Klammern angeführt, nicht deklarativ, nicht belehrend, sondern explorativ und spielerisch. Da Supplierstunden natürlich nie verschwendete Lernzeit sind, defacto aber doch, glaube ich, dass hier ein Platz für kreative Miniprojekte vorhanden ist.

Jetzt kommt nur die große Frage: wie sollen diese ausschauen?

Sonntag, 18. November 2018

eine zahnärztliche Behandlung - zitieren von Kunst

über http://kulturpool.at/display/kupo/Home werden Bilder österreichischer Kulturinstitutionen mit Downloadmöglichkeit dargestellt. Klickt man auf 'download' wird 'nur für privaten Gebrauch' und 'kommerzielle Nutzung angeboten'.
Klickt man nun auf die Nutzungsbedingungen für 'privaten Gebrauch' ist nur mehr die Rede von einer erlaubten Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken. Die Formulierung 'privater Gebrauch' war in diesem Kontext sehr verwirrend für mich. Ich wollte in diesem Blog ein erstbestes Kunstwerk einfügen. Erstbestes heißt: eine Tuschezeichnung, vor 1935 entstanden, aus dem insularen Südostasien, die eine zahnärztlche Behandlung darstellt. Kein besonders schönes Thema und auch wäre es mir lieber gewesen, ich hätte 'Ausfeilen der Zähne' nicht weiter gegoogelt. Jedoch interessierte mich, ob (vor langer Zeit entstandende) künstlerische Besitztümer der Wiener Museen für kreative Projekte nutzbar sind.

Nun stellt sich die Frage, wollte man mit der Formulierung 'nur für den privaten Bereich' das intuitive Gegensatzpaar 'nur zum Spaß' und 'für die Arbeit' ansprechen oder habe ich vielleicht die Begriffe falsch verstanden? Dieser Blog ist immerhin öffentlich. Nach der ersten Formulierung die mir begegnete schien mir die einzige erlaubte Nutzung des Bildes eine privates Mahnmal für mich und meine Lieben zu sein, das angebracht am Badezimmerspiegel allen das Fürchten lehrt. Da sich das aber nun geklärt hat, hier die Zahnbefeilung zum Genuss aller:


©KHM-Museumsverband. Künstler: I Dewa Gede Raka. Titel: Ausfeilen der Zähne.entstanden: vor 1935. Inventarnummer: VO_130854. 
Link: https://www.weltmuseumwien.at/object/634244/

Interessant ist für mich auch die Frage, ob bei solchen digitalen Sammlungen die besitzende Institution des Originals und der Künstler statt des Fotografen, der die Bilder abfotografiert hat genannt werden muss. Ich vermute, dem ist so, da in es in den erwähnten AGBs heißt, "Der Rechtehinweis hat wie folgt zu lauten »©KHM-Museumsverband« und hat direkt beim Inhalt zu erfolgen" und ein Fotografennamen unter sehr vielen Daten zum Bild nicht auffindbar ist.

Übrigens finde ich es sehr interessant, wenn bei Bildern das Entstehungsdatum dabeisteht. Gerade rückblickend könnte man sehr viel beforschen, das irgendewann mal im Internet gepostet wurde, wenn man neben einer langen wenig aufschlussreichen Wurst, die nur dazu dient, dass man finden könnte, wenn man finden wollte, immer eine Jahreszahl stehen hätte.

Montag, 5. November 2018

Modul Social Media: Lektürenotizen


Prosument: Produzent + Konsument

Kompetenzen für Social Media:
Wissensmanagement, know where, Mut zur Lücke, Relevantes von nicht Relevantem trennen, rechtliche Aspekte, Zielgruppenorientierung

Bei Wahl der Plattform gebunden an das, was das soziale Umfeld nutzt
(vgl. auf fb sind unsere Eltern)

Suchaufträge erteilen? Recherche-Netzwerke bilden? klären, was da gemeint ist

Tools:

Ausgangstext: auf linkedin: http://de.slideshare.net/em3rg3/mglichkeiten-und-grenzen-von-social-media-in-hochschullehre-und-forschung, Marion R. Gruber, Uni Zürich, Mglktn u Grenzen v Social Media in Hochschullehre und Forschung
  • Texte / Infos / Input sammeln: Social bookmark netzwerke: del.icio.us; diig(o) (S.13)
  • Literaturverwaltung: S.15
  • Präsentation / Abschlussarbeiten: S.19

Ausgangstext: Jane Hart: Top 100 Tools for Learning 2017; slideshare auf linkedin
viele bekannt, meh oder teuer, die folgenden anschauen
  • Evernote: notizen und bookmarken
  • Trello: organisieren
  • Articlate: ?? e-learning-irgendwas
  • PowToon: create animated video explainers
  • Canva: graphic design tool ??
  • Diigo: bookmarking
  • (pocket: seiten später offline lesen)
  • Scoopit: Präsentation wie Magazin
  • Easygenerator: e-learbubg
  • Grammerly: Textkorrektur
  • Duolingo: Sprache lernen
  • Udemy: MooCs ohne Univerbindung
  • GoAnimate: production of animated videos
  • Google Classroom: organize and communicate (test; classroom; Lernfortschritt + Feedback)
  • Branch track: create online role-play (scenario based learning)
  • Screenflow: video editing
  • Canvas: ?? new style course management
  • Socrative: vermutlich Plattform für Aufgabenstellungen
  • Wix: erstellen von Websites
  • Google keep
  • 100 more to go 
  • Quizizz: ähnlich wie Kahoot 
  • Hihaho: für das erstellen von interaktiven Videos
  • Mentimeter: realtime Umfrage
  • Flipgid: für Videoantworten / Chats
  • Piktochart: Infografiken erstellen
  • unsplash: fotos unter 'unsplash-lizenz' angeblich frei zur Verwendung und Bearbeitung
  • moovly: videopräsentationen
  • wordle: für wordclouds
  • polleverywhere
  • weebly: für schöne blogs, wenn gratis mit werbung
  •  appearin: für videokonferenzen bis zu 8 personen
  • explain everything: für videopräsentation, einfach, vorlagen, keine Anmeldung

Ad lernen mit Videos: ich mag das nicht besonders; anders als beim Lesen kann ich nicht vor und zurückspringen um die Teile auszulassen, die ich nicht (oder noch nicht) brauche; vermutlich bei geringem Vorwissen des Rezipienten gut; starke Neigung daneben etwas anderes zu tun; Chancen und Nachteile für Lerntypen und -phasen nochmal durchdenken

Dienstag, 23. Oktober 2018

Fragen zu Urheberrecht und Unterricht


  • Ein Film darf, zwei Jahre nach seiner Veröffentlichung, zu Unterrichtszwecken vorgeführt werden. Dürfte ich den erworbenen Film/Serie auch für die SchülerInnen auf der verwendeten Lernplattform hochladen, damit dieser vorbereitend zum Unterricht zu Hause angesehen werden kann?                                                                                          
  • Dasselbe gilt für Schulbücher: Darf ich ganze Seiten von diesen zwei Jahre nach deren   Erscheinen hochladen? 

  • Wo beginnt der Bereich Bearbeitung im Falle einer Veröffentlichung? Darf man die Storyline verwenden und in eigenen Worten verfassen? Darf man den Stil eines (zeitgenössischen) Autors nachahmen? Beides sind fruchtbare Bereiche des kerativen Schreibens. Es könnte schön sein, Textprodukte auf die die SchülerInnen stolz sind, auch auf einer schön gestalteten Seite zu veröffentlichen (wenn auch nur für Schulmitglieder und Freunde/Familie einsehbar). Weiters könnten die Textprodukte des kreativen Schreibens für die SchulkollegInnen durchaus interessant und motivierend sein. Würde es reichen, hier zu vermerken nach einem Text von oder im Stil von

  • Maschek schreiben auf ihrer Homepage, sie können aus rechtlichen Gründen keine DVDs produzieren, verweisen aber auf ihren YouTube-Kanal. Liegt der Unterschied zwischen einer Veröffentlichung auf DVD und einer auf YouTube im Vergütungsweg, der bei der DVD direkt und YouTube (wenn überhaupt) über Werbung geht? Ist bei der Nutzung fremden Bildeigentums, wie es die Gruppe macht, die Gewinnabsicht bei der wiederholt abspielbaren Veröffentlichung wesentlich? 

  • Musikcovers von Fans auf YouTube werden zumeist geduldet, wie verhält es sich jedoch mit Tanzviedeos? Dürfte man die Mitternachtseinlage auf der Schulhomepage verlinken bzw. dürfte man diese überhaupt auf YouTube hochladen? 

  • Wie lang darf eine Textprobe sein, die vorgelesen wird, wenn man im Video über einen Text spricht? Gibt es ein normiertes Maximum (z.B. zwei Minuten) oder ist hier im angemessenen Verhältnis anzuwenden? 

  • Gibt es einen Graubereich für Gifs und Memes? Diese werden immerhin völlig aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen und haben eine huomristische oder kommentierende Funktion.    
Erste Versuche Blogs als Lern- und Unterrichtsmedium zu verwenden