Dienstag, 23. Oktober 2018

Fragen zu Urheberrecht und Unterricht


  • Ein Film darf, zwei Jahre nach seiner Veröffentlichung, zu Unterrichtszwecken vorgeführt werden. Dürfte ich den erworbenen Film/Serie auch für die SchülerInnen auf der verwendeten Lernplattform hochladen, damit dieser vorbereitend zum Unterricht zu Hause angesehen werden kann?                                                                                          
  • Dasselbe gilt für Schulbücher: Darf ich ganze Seiten von diesen zwei Jahre nach deren   Erscheinen hochladen? 

  • Wo beginnt der Bereich Bearbeitung im Falle einer Veröffentlichung? Darf man die Storyline verwenden und in eigenen Worten verfassen? Darf man den Stil eines (zeitgenössischen) Autors nachahmen? Beides sind fruchtbare Bereiche des kerativen Schreibens. Es könnte schön sein, Textprodukte auf die die SchülerInnen stolz sind, auch auf einer schön gestalteten Seite zu veröffentlichen (wenn auch nur für Schulmitglieder und Freunde/Familie einsehbar). Weiters könnten die Textprodukte des kreativen Schreibens für die SchulkollegInnen durchaus interessant und motivierend sein. Würde es reichen, hier zu vermerken nach einem Text von oder im Stil von

  • Maschek schreiben auf ihrer Homepage, sie können aus rechtlichen Gründen keine DVDs produzieren, verweisen aber auf ihren YouTube-Kanal. Liegt der Unterschied zwischen einer Veröffentlichung auf DVD und einer auf YouTube im Vergütungsweg, der bei der DVD direkt und YouTube (wenn überhaupt) über Werbung geht? Ist bei der Nutzung fremden Bildeigentums, wie es die Gruppe macht, die Gewinnabsicht bei der wiederholt abspielbaren Veröffentlichung wesentlich? 

  • Musikcovers von Fans auf YouTube werden zumeist geduldet, wie verhält es sich jedoch mit Tanzviedeos? Dürfte man die Mitternachtseinlage auf der Schulhomepage verlinken bzw. dürfte man diese überhaupt auf YouTube hochladen? 

  • Wie lang darf eine Textprobe sein, die vorgelesen wird, wenn man im Video über einen Text spricht? Gibt es ein normiertes Maximum (z.B. zwei Minuten) oder ist hier im angemessenen Verhältnis anzuwenden? 

  • Gibt es einen Graubereich für Gifs und Memes? Diese werden immerhin völlig aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen und haben eine huomristische oder kommentierende Funktion.    
Erste Versuche Blogs als Lern- und Unterrichtsmedium zu verwenden